Limited gründen einfach und schnell
Eine Limited gründen erleichtert das Geschäftsleben
Limited ist eine weltweit verbreitete Gesellschaftsform. Das „limited“ wird ins Deutsche „limitiert“ übersetzt und erinnert an die „begrenzte Haftung“ der GmbH, die der Limited in vielen Merkmalen ähnlich ist.
Die Unterschiede zwischen der GmbH und der Limited sind:
• Für die GmbH ist ein Kapital von Minimum 25000€ nötig, für die Limited gibt es keine Mindestgrenze
• Die Gründung der GmbH kostet mindestens 1000€, die Limited viel weniger
• Die Gründung der GmbH braucht bis zu einem halben Jahr, der Limited weniger als eine Woche
• Der GmbH reicht ein Gründer, die Limited braucht mindestens zwei, einen Direktor (der Gesellschafter) und einen Sekretär (dem die Kommunikation mit den Behörden obliegt)
Seit März 2003 ist das Limited gründen in Deutschland möglich, welches mittlerweile sehr populär geworden ist. Dabei geht es um die englische Form der Limited, für die folglich das englische Gesellschaftsrecht gilt.
Eine deutschte Limited gründen wird als Dienstleistung von s. g. Limited-Dienstleistern angeboten. Zum Limited gründen ist kein Notarvertrag nötig, für die Gründung reicht der Eintrag in das deutsche Handelsregister (bei einem Sitz in Deutschland) bzw. in das englische Companies House (bei einem Sitz in England) aus. Unbedingt zu beachten ist, dass eine Limited mit Sitz in Deutschland beim Finanzamt bzw. Gewerbeamt anzumelden ist!
Die wichtigsten Vorteile einer Limited sind:
• Niedriger Kapitaleinsatz bzw. Haftung
• Unkomplizierte und schnelle Gründung
• Unbürokratische Führung (Änderungen ohne Notarvertrag)
• Unbürokratische kostengünstige Löschung
Die gravierenden Nachteile einer Limited sind:
• Es ist ein Büro bzw. Sekretär in England nötig
• Steuererklärung in Deutschland und Jahresabschluss in England sind Pflicht
• Fristen englischen Behörden sind strikt einzuhalten
• Im Streitfall gilt englisches Recht
• Die niedrige Haftung erschwert die Kreditaufnahmen


