Besonderheiten bei der Autofinanzierung gegenüber Leasing

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Es gibt bekanntlich viele Wege, das eigene Auto zu finanzieren. Einer davon ist das Leasing, welches im Gegensatz zum klassischen Ratenkredit steht. Der große Vorteil beim Leasing, so meinen viele Autokäufer, besteht in den sehr geringen monatlichen Raten. Diese liegen oftmals um die Hälfte günstiger, als beispielsweise die Rate für einen Ratenkredit. Doch stets sollte man dabei bedenken, dass das Leasing eher einem Miet-, als einem Kaufvertrag ähnelt. Sollte man nach Ablauf des Leasingvertrages das Fahrzeug also kaufen wollen, muss man sich stets bewusst sein, dass man keinen Cent abgezahlt hat, sondern mit den Leasingraten lediglich die Nutzung des Wagens, vereinfacht dargestellt, eine Miete, bezahlt hat.

© Thorben Wengert / PIXELIO



Des Weiteren ist zu beachten, welche Leasingvariante man nutzt. Grundsätzlich gibt es zweierlei Möglichkeiten, einen Wagen zu leasen, die eine Variante setzt auf die Restwertabrechnung, die andere auf die Kilometerleistung. Letztere ist dabei mitunter besser geeignet. Denn bei der Restwertabrechnung zum Laufzeitende muss der Leasingnehmer dafür garantieren, dass das Auto den vorher kalkulierten Restwert auch tatsächlich erreicht. Kann der kalkulierte Restwert nicht erreicht werden, muss der Leasingnehmer die Differenz zu diesem aus eigener Tasche bezahlen.


Doch auch bei der Kilometerabrechnung ist Vorsicht geboten. Hier sollte man in jedem Fall eine realistische Einschätzung treffen, wie viele Kilometer man tatsächlich mit dem Wagen zurück legen wird. Denn für jeden Kilometer, den man mehr als vereinbart fährt, wird man entsprechend nachzahlen müssen. Deshalb sollte man vorher genau kalkulieren, wie viel man mit dem Auto fahren wird.


Des Weiteren ist anzumerken, dass das Leasing eines Wagens gewisse Pflichten mit sich bringt. So müssen Wartungsarbeiten penibel genau eingehalten werden, andernfalls kann es schnell zu Unstimmigkeiten mit dem Leasinggeber kommen. Weiterhin ist die Vollkaskoversicherung Pflicht, sollte es zum Schaden kommen, muss dieser schließlich bezahlt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Vollkasko bei einem Totalschaden nur den Zeitwert des Wagens übernimmt, es gibt also eine Unterdeckung, die auch Gap genannt wird. Deshalb sollte im Versicherungsvertrag eine Gap-Vereinbarung getroffen oder eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, um die Differenz zwischen Zeitwert und dem tatsächlichen Schaden abzusichern.

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