Wenn ein Autounfall vors Gericht kommt
Hat der Versicherungsnehmer einen Unfall, ist er verpflichtet gegenüber seiner Kfz Versicherung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Sollte er gegenüber der Versicherung falsche Angaben machen, läuft er Gefahr seinen Versicherungsschutz zu verlieren.
Wird gegen der Versicherungsnehmers wegen des Schadensereignisses ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so können die Akten der Versicherung als Beweismittel verwendet werden.
Da hilft es dem Versicherungsnehmer dann auch nicht mehr, wenn er vor Gericht von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch macht. Denn die Angaben, die er gegenüber seiner Versicherung gemacht hat, können dann für eine Verurteilung ausreichen. Man hat seine Versicherung über einen erlassenen Strafbefehl sofort zu informieren, das gehört zu den Pflichten eines Versicherungsnehmers.
Wird gegen einen Versicherungsnehmer nach einem Schadensereignis ermittelt, handelt es sich um ein Strafverfahren. Es so geht dabei meist um dessen falsches Verhalten im Straßenverkehr. Sollten z.B. Menschen dabei zu Schaden gekommen sein, geht es oft um den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder gar Tötung.
Egal, ob es nun zu einer Strafverfolgung kommt – oder nicht: der Geschädigte hat ein Recht auf Behebung seines Schadens. Das nennt man einen Direktanspruch.Das bedeutet der Geschädigte kann Ansprüche nicht nur gegen den Halter des Kfzs geltend machen, sondern auch gleich direkt gegenüber der Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners.
Sollte ein Versicherungsnehmer dann rechtsgültig verurteilt, macht die Versicherung einen Teil, bzw. den gesamten Betrag, den der Unfallgegner erhalten hat, gegen den Versicherungsnehmer geltend.


