Arten der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer in seinem Job nicht mehr arbeiten kann, sich aber kein finanzielles Polster geschaffen hat, braucht finanzielle Unterstützung. Wer auf eine ausreichende Absicherung vom Staat hofft, liegt oft falsch.
Durch die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente ab Januar 2001 entfällt der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente. Die dafür in Kraft tretende Erwerbsminderungsrente beträgt vom letzten Bruttoeinkommen ca. 38 Prozent. Wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, bekommt diese voll. Eine halbe Erwerbsminderungsrente steht demjenigen zu, der 3-6 Stunden täglich einer Arbeit nachgeht. Und wer mehr arbeitet, geht leer aus.
Wer sich nicht in finanzielle Bedrängnis bringen will, muss privat Vorsorgen. Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Je jünger und gesünder die Person ist, die sich versichern lassen möchte, umso einfacher ist die Suche nach einem Versicherer.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte nachweislich seine Arbeit für mindestes sechs Monaten zu weniger als 50 Prozent nicht nachgehen kann. In diesem Fall wird durch die Berufsunfähigkeitsversicherung eine BU-Rente ausgezahlt. Bei einigen Versicherern kann die Auszahlung gestaffelt werden. So kann man vereinbaren, dass man bei einer Invalidität von 25 Prozent einen Teilbetrag der BU-Rente bekommt. Jedoch steht dann erst bei einer sehr hohen Invalidität die volle Rente zur Auszahlung bereit.
Um später gut abgesichert zu sein, sollte die BU-Rente mindestens 75 Prozent vom jetzigen Nettogehalt betragen. Empfehlenswert ist es im Versicherungsvertrag eine Nachversicherungsgarantie zu vereinbaren. So kann man sichergehen, dass Sie ohne Gesundheitsprüfung Ihre Rentenauszahlung den ständig steigenden Lebensunterhaltskosten während der Einzahlungsphase anpassen können.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Für Personen die noch keinen Beruf ausüben z.B. Studenten oder Schüler denen ist der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen. Bei Arbeitnehmern verweigern die Versicherer oft die Leistung, da der Versicherte eine Arbeit aufnehmen könnte, mit der er körperlich nicht so gefordert ist. Da die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur greift, wenn der Versicherte gar keine Arbeit mehr annehmen kann. Tipp: Wenn später ein Beruf ausgeübt wird, wandeln Sie die kostengünstige EU-Versicherung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung um.


