Berufsunfähigkeit absichern

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Noch immer besteht weit verbreitet die Meinung, dass der Staat doch schon für einen sorgen wird, sollte man einmal berufsunfähig werden. Doch dem ist schon seit Jahren nicht mehr so. Alle Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, erhalten nur noch ein Mindestmaß an Versorgungen. Deshalb ist es umso wichtiger, sich persönlich abzusichern. Hier kann die Berufsunfähigkeitsversicherung helfen.

© Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO



Dabei gilt, je früher man diese abschließt, desto geringer sind auch die zu zahlenden Beiträge. Doch Achtung, einige Berufsgruppen werden von den Versicherern von vornherein ausgeschlossen. Diese gelten aufgrund des höheren beruflichen Risikos als nicht versicherbar. Hierzu gehören insbesondere Lehrer, Polizisten und Journalisten. Weiterhin muss man beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch entsprechende Gesundheitsfragen zu seiner Krankengeschichte beantworten.


Diese gehen meist über die letzten fünf Jahre. Ebenfalls verlangen viele Versicherer noch eine aktuelle Untersuchung des Arztes. Hierbei sind die Kosten zuerst einmal vom Antragsteller zu tragen. Dieser kann sie jedoch bei Annahme des Antrages wieder vom Versicherer erstattet bekommen.


Grundsätzlich wird auch immer die Frage gestellt, ob man bei anderen Versicherungen schon einmal bei der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wurde. Muss man diese Frage aufgrund kleinerer Erkrankungen und ähnlichem mit Ja beantworten, so besteht kaum noch eine Chance, in eine Berufsunfähigkeitsversicherung hinein zu kommen. Deshalb raten auch Verbraucherschützer dazu, mehrere Anträge gleichzeitig abzugeben, da hier die Chance steigt, auch bei einer der Gesellschaften angenommen zu werden.


Ebenfalls gibt es auf dem Markt einige Anbieter, die auch Risikogruppen versichern – allerdings nur gegen einen Zuschlag zum Beitrag oder auch, indem das betreffende Risiko und eine daraus resultierende Krankheit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird. Dies sollte man vorher gründlich überdenken.


Weiterhin kann man eine Rentenzahlung, die im Falle der Berufsunfähigkeit fällig wird, frei wählen. Sie darf jedoch 60 Prozent des aktuellen Einkommens nicht überschreiten. Ebenfalls sollte man darauf achten, keine Versicherung mit abstrakter Verweisung abzuschließen.


Dies sagt aus, dass selbst wenn man im bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten kann, man ja noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte, unabhängig davon ob man hier eine Stelle findet. In diesem Fall wird keine Versicherungsleistung gewährt.

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