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	<title>Finanzen &#187; schulden-was-nun</title>
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	<description>Alles rund ums Geld.</description>
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		<title>Ratenzahlung bei Strafbefehl</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Jun 2009 17:52:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[schulden-was-nun]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei Strafbefehl noch Ratenzahlung anbieten? Kann man eine Geldstrafe auch auf Raten bezahlen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Strafbefehl wird in der heutigen Zeit schnell erteilt, auch wenn es sich um vermeintlich harmlose Vergehen handeln mag.<br />
So kann es passieren, dass man f&#252;r eine Ordnungswidrigkeit wie Falschparken oder &#228;hnliches, einen Strafbefehl bekommt.<br />
Dies geschieht allerdings nur dann, wenn einer Bu&#223;geldstrafe nicht Folge geleistet wurde bzw. auf Mahnungen, Mahnbescheide und weitere amtliche Bescheide nicht reagiert wurde. In der Regel wird dann ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe ausgesprochen, in dem eine bestimmte Anzahl von Tagess&#228;tzen zu entrichten ist. </p>
<div class="img alignright" style="width: 250px;">
  <img src="http://www.tbja.de/wp-content/uploads/2010/04/451096_r_by_thorben-wengert_pixeliode.jpg" alt="" width="250" height="195"></p>
<div>© Thorben Wengert / PIXELIO</div>
</div>
<p><strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Erhebt man gegen einen zugestellten Strafbefehl dann keinen Einspruch, so steht dieser gleich mit einem rechtm&#228;&#223;igen Urteil.<br />
Sollte es dem vermeintlichen T&#228;ter bzw. Schuldner unzumutbar sein, dieser Zahlung nachzukommen, kann ein Antrag auf Teil- bzw. Ratenzahlung gestellt werden.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Dieser Antrag ist an den zust&#228;ndigen Rechtspfleger zu stellen und die pers&#246;nlichen und wirtschaftlichen Verh&#228;ltnisse sind genau und detailliert darzulegen, um dar&#252;ber entscheiden zu k&#246;nnen, ob tats&#228;chlich eine Unzumutbarkeit vorliegt.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Hierbei kann das Gericht auch anordnen, sollte der Schuldner eine vereinbarte Ratenzahlung nicht einhalten bzw. eine Rate zu sp&#228;t zahlen, dass die Verg&#252;nstigung sofort nichtig wird. Generell ist es so, dass einer Ratenzahlung seitens des Gerichts zugestimmt wird, wenn ein Schuldner seine Forderung nicht aus dem laufenden Einkommen oder aus R&#252;cklagen begleichen kann.<br />
Mitunter kann das Gericht aber auch fordern, dass der Verurteilte einen Kredit aufnimmt, um den Strafbefehl bzw. die f&#228;llige Summe zu tilgen.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Bleibt allerdings die Frage offen, ob sich dann der Schuldner nicht noch mehr den Hals zuzieht bzw. diesen Kredit dann auch tats&#228;chlich zur&#252;ckzahlen kann und sich somit nicht noch weitere rechtliche Konsequenzen einhandelt.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Generell sollte man sich mit seinem Rechtspfleger bzw. seinem Anwalt dar&#252;ber beraten, welcher Weg einzuschlagen ist, um dem Strafbefehl bzw. der Anweisung darin nachzukommen. Kann man der Forderung in keinem Falle Folge leisten, weder durch die Aufnahme eines Kredits noch durch Tilgung per Ratenzahlung, wird eine Ersatzfreiheitsstrafe die Konsequenz sein.<br />
<span id="more-108"></span></p>
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		<title>Mahnverfahren 2</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Jun 2009 15:40:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[schulden-was-nun]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie l&#228;uft das Mahnverfahren ab? Wie setze ich ein Mahnverfahren in Gang?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der heutigen Zeit gibt es so viele zahlungsunf&#228;hige Verbraucher wie noch nie zuvor. Ratenzahlungen, Leasing und Kredite zu besonders g&#252;nstigen Konditionen verleiten immer mehr dazu, sich mehr zu leisten, als man sich tats&#228;chlich erlauben k&#246;nnte.<br />
Ist der finanzielle Spielrahmen schon sehr begrenzt und kommt es dann eventuell durch Krankheit oder eine Scheidung durch den Wegfall eines Einkommens, passiert es schnell, das ein Mahnverfahren eingeleitet wird, weil man seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. </p>
<div class="img alignright" style="width: 250px;">
  <img src="http://www.tbja.de/wp-content/uploads/2010/04/451096_r_by_thorben-wengert_pixeliode.jpg" alt="" width="250" height="195"></p>
<div>© Thorben Wengert / PIXELIO</div>
</div>
<p><strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Wenn der Gl&#228;ubiger also davon ausgeht, dass der Schuldner keine Einw&#228;nde gegen die Forderung erbringen wird und der Zahlung aller Voraussicht nach dann Folge leisten wird, ist ein Mahnverfahren empfehlenswert. Eine Klage im Falle von Nichtzahlung ist nur dann effektiver, wenn man damit rechnet, dass der Schuldner einen Widerspruch gegen die Forderung einlegen wird.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Ist dies nicht zu erwarten, ist es erforderlich, dass der Gl&#228;ubiger beim zust&#228;ndigen Amtsgericht einen Antrag f&#252;r einen Mahnbescheid stellt, welcher nach Zahlung der anfallenden Kosten durch den Antragsteller, verschickt wird. Das Gericht erstellt diesen Bescheid ohne vorhergehende Pr&#252;fung, ob der Inhalt der Richtigkeit entspricht bzw. ob die Angaben des Gl&#228;ubigers korrekt sind.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
In diesem Mahnbescheid wird der Schuldner zu einer Reaktion innerhalb 14 Tagen angehalten. Dem Schreiben des Gerichts liegt bereits ein Formular f&#252;r einen Widerspruch bei, den der Schuldner einlegen kann. Hier ist es zwar nicht erforderlich, eine Begr&#252;ndung f&#252;r den Widerspruch anzugeben, dennoch empfehlenswert.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Sollte der Schuldner weder zahlen noch Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, so wird ein Vollstreckungsbescheid ausgesprochen bzw. an den Zahlungsunwilligen versendet. Nach Erhalt des Vollstreckungsbescheides hat der Schuldner erneut 14 Tage zeit, einen Widerspruch einzulegen, womit eine m&#246;gliche Zwangsvollstreckung in ein gerichtliches Verfahren umgewandelt wird.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
In diesem Verfahren wird zuerst gepr&#252;ft, ob das Einlegen des Widerspruchs zul&#228;ssig bzw. gerechtfertigt ist. Sollte dies so sein, wird das Gericht pr&#252;fen, ob der geltend gemachte Anspruch des Gl&#228;ubigers begr&#252;ndet ist. Hier ist eine so genannte Anspruchsbegr&#252;ndung seitens des Antragstellers bzw. des Gl&#228;ubigers erforderlich, welche vom Inhalt her einer &#252;blichen Klageschrift entspricht.<br />
<span id="more-99"></span></p>
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		<item>
		<title>Einigungsgeb&#252;hr</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Jun 2009 14:27:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[schulden-was-nun]]></category>

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		<description><![CDATA[Was ist die Einigungsgeb&#252;hr bei Ratenzahlungen? Wieviel betr&#228;gt sie? Kann man sie verhindern?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der heutigen Zeit kann man so gut wie alles auf â€žPumpâ€œ kaufen, bzw. seinen Einkauf per Leasing oder mit Ratenzahlungen finanzieren. Besonders junge Menschen werden von den verlockenden Angeboten von Handybetreibern, Warenh&#228;usern oder anderen Dienstleistern geradezu magisch angezogen. </p>
<div class="img alignright" style="width: 250px;">
  <img src="http://www.tbja.de/wp-content/uploads/2010/04/352300_r_b_by_andreas-morlok_pixeliode.jpg" alt="" width="250" height="195"></p>
<div>© Andreas Morlok / PIXELIO</div>
</div>
<p><strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Dies f&#252;hrt mitunter dann dazu, dass mehrere Artikel oder Waren mit Ratenzahlungen finanziert werden und der Verbraucher im Endeffekt irgendwann den &#220;berblick &#252;ber seine Verpflichtungen verliert und diesen mit der Zeit nicht mehr nachkommen kann.<br />
Schnell ist man dann in die Enge getrieben bzw. in einer finanziellen Notlage und muss sich &#252;berlegen, wie man seinen finanziellen Verpflichtungen auf schnellstem Wege wieder Folge leisten kann, um zu umgehen, dass nach vielen Mahnungen nicht noch ein Bescheid vom Gericht zugestellt wird.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Deshalb ist es so wichtig, dass man als Schuldner direkt auf Mahnungen des Gl&#228;ubigers reagiert und versucht, sich auf einem g&#252;tlichen Wege zu einigen. So besteht zum Beispiel die M&#246;glichkeit, seine offene Forderung in noch kleineren Raten abzuzahlen, bi s die Summe komplett getilgt ist.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Legt man dem Gl&#228;ubiger seine pers&#246;nliche und finanzielle bzw. wirtschaftliche Situation in einem pers&#246;nlichen Gespr&#228;ch nahe, hat dieser meist Verst&#228;ndnis daf&#252;r und einer Einigung steht oft nichts im Weg. Kommt allerdings ein Anwalt zur Forderungseintreibung ins Spiel bzw. wirkt an der Vereinbarung der R&#252;ckzahlung mit Raten mit, so entsteht f&#252;r dessen Arbeit eine so genannte Einigungsgeb&#252;hr.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Wichtig ist, dass diese Geb&#252;hr nur dann berechnet bzw. f&#228;llig wird, wenn der Rechtsanwalt tats&#228;chlich an der Einigung beteiligt war. Bei einer Eintreibung der Forderung mit Hilfe eines Inkassob&#252;ros wird die Einigungsgeb&#252;hr nicht f&#228;llig, da bei dieser Vorgehensweise kein Anwalt eingeschaltet wird.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Wird einem als Schuldner eine Einigungsgeb&#252;hr berechnet, obwohl man die Zahlungsvereinbarung direkt mit dem Gl&#228;ubiger get&#228;tigt hat, besteht die M&#246;glichkeit, Einspruch zu erheben. Die Geb&#252;hr darf in diesem Fall, ohne Mitwirken eines Anwalts, in keinem Fall berechnet werden und muss somit auch nicht entrichtet werden.</p>
<p><span id="more-84"></span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mahngeb&#252;hren</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Jun 2009 14:14:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[schulden-was-nun]]></category>

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		<description><![CDATA[Muss man die Mahngeb&#252;hren wirklich bezahlen? Oder kann man diese ruhigen Gewissens einfach weglassen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer h&#228;ufiger kommt es heutzutage vor, dass die Menschen ihre Rechnungen nicht mehr innerhalb der Fristen bezahlen k&#246;nnen oder auch wollen. Dann leiten die Unternehmen entsprechend das allgemeine Mahnverfahren ein. An erster Stelle steht dabei in der Regel noch eine freundliche Zahlungserinnerung. Diese setzt den Tatbestand voraus, dass man die Rechnung einfach &#252;bersehen hat und man solle diese doch bitte &#252;berweisen. Die Zahlungserinnerung ist dabei meist auch noch nicht mit Kosten belastet.</p>
<div class="img alignright" style="width: 250px;">
  <img src="http://www.tbja.de/wp-content/uploads/2010/04/320835_r_k_b_by_stephanie-hofschlaeger_pixeliode.jpg" alt="" width="250" height="195"></p>
<div>© Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO</div>
</div>
<p><strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Anders sieht es dagegen im n&#228;chsten Schritt aus. Hier kommt die zweite Mahnung ins Haus geflattert, die wiederum bereits mit entsprechenden Mahngeb&#252;hren und Verzugszinsen belastet ist. In den weiteren Schritten folgen dann die dritte Mahnung oder ein Schreiben von einem Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt, danach kommt der Mahnbescheid. Mit jedem weiteren Schreiben erh&#246;hen sich auch die Mahngeb&#252;hren, Verzugszinsen, sowie die Geb&#252;hren f&#252;r Inkassounternehmen, Rechtsanwalt oder Gericht.<br />
Viele Menschen nutzen deshalb meist die M&#246;glichkeit und zahlen bereits nach der zweiten Mahnung.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Der Aufschub von Zahlungen scheint dabei heute schon ein wahrer Volkssport zu sein, wie gesch&#228;digte Unternehmen klagen. Doch mit &#220;berweisung nach der zweiten Mahnung wird dann auch nur der tats&#228;chliche Rechnungsbetrag beglichen. Die Mahngeb&#252;hren und die Verzugszinsen hingegen bleiben in aller Regel au&#223;en vor. Die Unternehmen hingegen sind froh, zumindest den urspr&#252;nglichen Forderungsbetrag erhalten zu haben und belassen es in den meisten F&#228;llen auch dabei.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Doch rein rechtlich gesehen, sind auch die Mahngeb&#252;hren und Verzugszinsen an das Unternehmen zu zahlen. Der Schuldner ist hier aus juristischer Sicht eindeutig zum Ersatz der zus&#228;tzlichen Aufwendungen und des Schadens des Gl&#228;ubigers verpflichtet. Rein theoretisch k&#246;nnten die Unternehmen Mahngeb&#252;hren und Verzugszinsen auch einklagen.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Doch da die Betr&#228;ge meist gering sind, wollen sich Unternehmen diesen aufw&#228;ndigen Weg ersparen. Insbesondere, wenn die Mahngeb&#252;hren au&#223;ergew&#246;hnlich hoch angesetzt wurden und in keinem angemessenen Verh&#228;ltnis mehr zur Grundforderung stehen, haben sie auch vor Gericht kaum eine Chance, diese tats&#228;chlich zu erhalten und m&#252;ssen zus&#228;tzlich die Kosten f&#252;r den Anwalt tragen.<br />
<span id="more-78"></span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Verschuldet &#8211; Was nun?</title>
		<link>http://www.tbja.de/schulden-was-nun/verschuldet-was-nun/</link>
		<comments>http://www.tbja.de/schulden-was-nun/verschuldet-was-nun/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 24 Aug 2007 16:00:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[schulden-was-nun]]></category>

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		<description><![CDATA[Verschuldet? Was nun? Wer verschuldet ist, versucht meist, dies zu vergessen - doch das ist die falsche Methode. Angriff ist hier besser. Auch wenn man verschuldet ist, gibt es Auswege - man mu&#223; es nur angehen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="img alignright" style="width: 250px;">
  <img src="http://www.tbja.de/wp-content/uploads/2010/04/367043_r_k_by_dr-klaus-uwe-gerhardt_pixeliode.jpg" alt="" width="250" height="195"></p>
<div>© Dr. Klaus Uwe Gerhardt / PIXELIO</div>
</div>
<p>An Ihre Finanzen denken Sie schon am Liebsten gar nicht mehr! Das Girokonto ist &#252;berzogen, die Mahnungen stapeln sich. Doch durch die Vogelstrau&#223;methode (Kopf in den Sand stecken) wird sich das wohl nicht mehr &#228;ndern.<span id="more-23"></span><br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Jetzt ist handeln angesagt und zwar schnell!<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Zuallererst mu&#223; nat&#252;rlich eine Bestandsaufnahme her &#8211; auch wenns weh tut, daran kommen Sie nicht mehr vorbei.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Also ein gro&#223;es Blatt Papier her. In der Mitte einen Strich &#8211; auf die eine Seite die Ausgaben, auf die andere die Einnahmen.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Hier einige Ausgaben:</p>
<ul>
<li>Miete</li>
<li>Nebenkosten</li>
<li>Strom</li>
<li>Lebenshaltungskosten</li>
<li>Telefon</li>
<li>Handy</li>
<li>Versicherungen</li>
<li>Kreditzinsen</li>
<li>Tilgung</li>
<li>Kleidung</li>
<li>sonstiges</li>
</ul>
<p><strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Eventuelle Einnahmen:</p>
<ul>
<li>Gehalt</li>
<li>Kindergeld</li>
<li>Erziehungsgeld/Elterngeld</li>
<li>Sozialhilfe</li>
<li>Wohngeldzuschu&#223;</li>
<li>sonstiges</li>
</ul>
<p><strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Weiter untern &#8211; unter die Ausgaben die Schulden und unter die Einnahmen das Guthaben.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Hier m&#252;ssen Sie nun sehr genau sein! Nichts auslassen &#8211; nichts vergessen. Am Besten geht man dazu die Kontoausz&#252;ge der letzten Monate durch. Umsoweiter zur&#252;ck, umso genauer wird die Aufstellung. Denn es gibt auch Ausgaben, die nur einmal j&#228;hrlich kommen.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Zuerst einmal die Ausgaben und die Einnahmen vergleichen. Bleibt dabei etwas &#252;ber? Vorallem, haben Sie auch etwas zum Leben mit eingerechnet? Ohne Essen und Trinken lebt es sich so schlecht. Also nicht vergessen!<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Sollte hier noch ein paar Cent &#252;berigbleiben, schauts ja schon gar nicht so schlecht aus. Doch trotzdem sollte man sich die Liste genau anschauen.  Sollte hier schon ein Minus stehen &#8211; m&#252;ssen Sie sich jede Ausgabe einzeln vornehmen. Handy mu&#223; z.B. nicht sein! Abmelden &#8211; ebenso radikal sollte man mit anderen nicht unbedingt notwendigen Ausgaben sein.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Dazu sollte man sich die Einnahmenliste durchschauen und &#252;berlegen, ob man alles ausgenutzt hat. Kindergeld? Mietzuschu&#223;? Sozialhilfe? Alles schon ausgereitzt? Lieber einmal einen Antrag umsonst stellen, als es nicht versucht zu haben. Gerade wenn man verschuldet ist, sollte man alles versuchen.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Nun kann man sich an die Schulden-und-Guthaben-Liste k&#252;mmern. Wahrscheinlich ist es auf der Plusseite relativ mau. Doch auch einige hundert Euro helfen manchmal schon.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Man sollte sich jetzt genau &#252;berlegen, welche Schulden man tilgen k&#246;nnte. Nicht ist immer der, der am lautesten schreit auch die beste Wahl. Am Allerersten sollte man das tilgen, was am meisten Zinsen frist. Auch kann man versuchen, mit den Gl&#228;ubigern zu verhandeln. Keine Angst! Bieten Sie z.B. die Tilgung des Kredits an &#8211; soweit machbar &#8211; wenn auf den Zins verzichtet wird. Viele Gl&#228;ubiger gehen darauf ein, hauptsache sie bekommen ihr Geld wieder zur&#252;ck.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Manchmal ist es auch gut, viele kleine Kredite zu tilgen &#8211; und einen gro&#223;en &#252;brig zu lassen. So hat man nur noch einen Gl&#228;ubiger, der sich aufregt. Man bekommt nicht t&#228;glich Mahnungen.<br />
<strong> </strong><br />
<strong> </strong><br />
Auch wenn man hoch verschuldet ist, gibt es immer noch einen Ausweg. Hier hilft z.B. die Schuldnerberatung. Allerdings mu&#223; man sich hier auf Wartezeiten einstellen. Jedoch kann man diese Wartezeit ja vern&#252;nftig nutzen, indem man schon einmal selbst versucht, die Ausgabenseite zu minimieren.</p>
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