KFZ-Steuer mit Ratenzahlung finanzieren
Jeder Halter eines PKWs ist vom Gesetz her dazu verpflichtet, für seinen Wagen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die so genannte KFZ-Steuer dafür zu entrichten. Die KFZ-Steuer ist jedes Jahr fällig und zwar in der Regel in dem Monat, in dem das Auto erworben bzw. angemeldet wurde, was den Grund hat, dass die Steuer 12-monatlich berechnet wird und nicht Kalender jährlich.
Generell ist es so, dass die KFZ-Steuer in einem Betrag fällig bzw. zu zahlen ist. Ist es dem PKW-Halter aufgrund Zahlungsunfähigkeit oder wegen eines finanziellen Engpasses nicht möglich, der Zahlung nachzukommen, ist es möglich, beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen.
Allerdings ist es hier zwingend notwendig, ein Schreiben der Bank vorzulegen, dass die Steuer nicht von der Bank als Vorausleistung bzw. dass kein Kredit dafür gewährt wird.
Die Gewährung einer Ratenzahlung liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, bei dem auch ein persönliches Vorsprechen sinnvoll sein kann, um die Situation erläutern zu können bzw. um schildern zu können, warum es nicht machbar ist, die KFZ-Steuer in einem Betrag zu entrichten.
Stimmt der Sachbearbeiter des Finanzamtes einer Ratenzahlung zu, sollte man sich allerdings darüber im Klaren sein, dass das Amt Zinsen dafür veranschlagt. Generell sollte man sich in jedem Fall, wenn es zu einer Zahlungsunfähigkeit oder einen verspäteten Zahlung kommen sollte, sich direkt mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, um zum einen einer gütlichen Einigung nachkommen zu können und um anderen zu vermeiden, dass der fällige Betrag angemahnt oder das Konto mitunter sogar gesperrt wird.
Hält man die vereinbarte Ratenzahlung nicht ein, reagiert das Finanzamt in den meisten sehr schnell mit drastischen Mitteln, wie zum Beispiel mit einer Kontopfändung oder sogar der Stilllegung des Wagens. Die KFZ-Steuer ist von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich, jedoch liegt der Betrag bei den meisten Wagen zwischen 100 und 150 Euro jährlich.
Generell ist es so, dass das Finanzamt erst bei Beträgen ab 500 Euro einer Ratenzahlungsvereinbarung zustimmt, wenn also mehrere Fahrzeuge angemeldet sind


