Umsatzsteuer – Soll- oder Istversteuerung?

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Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein eigenes Unternehmen zu gründen, der muss hierbei viele Dinge bedenken. Eines davon ist die Frage, ob man sich von der Umsatzsteuer befreien lassen oder sein Unternehmen von Anfang an umsatzsteuerpflichtig führen möchte. Im letzteren Fall können alle ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge auf den Lieferantenrechnungen von der vereinnahmten Umsatzsteuer abgezogen werden. Allerdings muss man dann auch monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen.

© Andreas Morlok / PIXELIO



Hat man sich dazu entschlossen, sein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig zu führen, so kann man des Weiteren zwischen der Ist- und der Soll-Versteuerung wählen. Diese Wahl ist allerdings bindend und kann nicht mehr verändert werden. Die Ist-Versteuerung besagt dabei im Grunde genommen nichts anderes, als dass die auf den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer erst dann fällig ist, wenn die Rechnung auch tatsächlich beglichen wurde. Bei der Soll-Versteuerung hingegen wird die ausgewiesene Umsatzsteuer mit dem Ausstellen der Rechnung fällig.



Damit zeigt sich ganz deutlich, dass in Zeiten sinkender Zahlungsmoral seitens der Kunden die Ist-Versteuerung die bessere Alternative ist. Denn hier muss man die Steuern nicht schon zahlen, bevor man sie überhaupt vereinnahmt hat. Mit der Ist-Versteuerung kann man also oft das eigene Unternehmen vor dem Ruin retten. Zwar kann man sich nicht erhaltene Umsatzsteuer, die aufgrund der Soll-Versteuerung bereits gezahlt wurde, im Rahmen der Steuererklärung zurück holen, allerdings muss man dementsprechend lange auf die Erstattung warten.



Gerade für neu gegründete Unternehmen ist jedoch das Vorschießen der Umsatzsteuer für mehrere Monate oder gar über ein ganzes Jahr hinaus, finanziell kaum möglich. Deshalb sollte man direkt bei der Gründung die Ist-Versteuerung beantragen. Dies geschieht mit Hilfe des steuerlichen Erfassungsbogens, der für jede Betriebsgründung ausgefüllt werden muss. Nach der Anmeldung des Gewerbes auf der Stadtverwaltung werden die Daten automatisch an das Finanzamt, die IHK usw. weiter geleitet. Daraufhin erhält der Gründer die notwendigen Unterlagen, wie den steuerlichen Erfassungsbogen beispielsweise.

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