Zinsen versteuern
Genauso vielfältig wie die unterschiedlichen Strategien, die es als Sparmaßnahmen gibt, sind auch die Vorgaben und Richtlinien die man zu beachten hat, wenn man mit Spargeldern bzw. mit den daraus entstandenen Zinsen Gewinne erwirtschaftet.
So ist es gesetzlich vorgegeben, dass alle Einkünfte durch Zinsen, also jene aus Spareinlagen oder Wertpapiere und auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, der Einkommensteuer unterliegen.
Diese Einkünfte sind grundsätzlich zu versteuern und zwar in dem Kalenderjahr, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.
Entstehen Zinsen aus Sparguthaben, zum Beispiel von Sparkonten, so werden dieser mit Ablauf des Kalenderjahres fällig und müssen somit im alten Jahr versteuert werden.
Um als Sparer die Zahlung bzw. der Abzug von Zinsabschlägen zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, mit so genannten Freistellungsaufträgen den Abschlag gänzlich oder teilweise zu umgehen. Diese Freistellungsaufträge dürfen die Summe von 801 Euro allerdings nicht übersteigen. Dieser Betrag setzt sich aus dem Sparer-Freibetrag und der Pauschale für Werbungskosten zusammen.
Für Alleinstehende gilt als Maßstab ein Betrag von 801 Euro und für Verheiratete von 1.602 Euro.
Der Freibetrag für Sparer beträgt hier 750 Euro für Alleinstehende und für verheiratete Personen 1.500 Euro, sofern das Ehepaar beim Finanzamt zusammen veranschlagt wurde.
Der pauschale Betrag für die Werbungskosten ist mit 51 Euro für Alleinstehende und 102 Euro für Eheleute veranschlagt.
Zu beachten ist bei diesen Vorgaben ebenfalls, dass der Freibetrag für Sparer nicht höher sein darf, als die Kapitalerträge, von denen die Werbungskosten bereits abgezogen wurden. In jedem Fall ist das Versteuern von Zinserträgen ein breites Thema, über das man sich generell vor einer Geldanlage ausführlich informieren und beraten lassen soll.
Dies kann man entweder bei der Bank direkt, in dem man das persönliche Gespräch sucht oder man nimmt das Internet zur Hand.
Dort hat man die Möglichkeit, sich über die unterschiedlichsten Themen im Steuerbereich und auch über Kapitalanlagen, Sparstrategien und die Verzinsung dieser bzw. der Verzinsung der Steuer zu belesen.


