Gewinner und Verlierer der Abgeltungssteuer

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Nachdem der Bundestag Ende Mai die Abgeltungssteuer auf alle Kursgewinne, Zinserträge und Dividenden endgültig und wie fast immer mit letzten aber entscheidenden Änderungen verabschiedet hat, ist das als Steuervereinfachung geplante Projekt mal wieder weit hinter diesem Ziel zurückgeblieben.


So wurde kurz vor der Zielgerade die ab 2009 zu erfolgende Besteuerung bei Zertifikaten geändert. Aber der Reihe nach. Ziel der Abgeltungssteuer ist es, die bislang unterschiedlichen Besteuerungen verschiedener Formen der Geldanlage zu vereinheitlichen. Anstelle der bisher üblichen Spekulationsfrist und des Halbeinkünfteverfahrens werden ab 2009 fast alle Anlageklassen in einen Topf geworfen und einheitlich mit einer Steuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent von den 25 Prozent) und der eventuell anfallenden Kirchensteuer belegt.

© Dieter Schütz / PIXELIO



Diese Neuregelung macht aber bestimmte Anlageformen zu Gewinnern und andere zu Verlieren. Zu den Gewinnern zählen ganz eindeutig festverzinsliche Geldanlagen wie Tagesgeldkonten oder Anleihen.


Bislang mussten Anleger hier nämlich alle den persönlichen Sparerfreibetrag von 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete übersteigenden Betrag mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Da der Höchststeuersatz derzeit bei 44,3 Prozent liegt (inkl. Solidaritätszuschlag), ergibt sich unterm Strich für alle Anleger eine Ersparnis, deren Einkommensteuersatz bei über 25 Prozent liegt.


Zu den Verlierern der Abgeltungssteuer gehören ganz eindeutig die Aktionäre und Fondsanleger. Für sie galt bisher eine Spekulationsfrist von zwölf Monaten. Gewinne aus Verkäufen von Aktien oder Fondsanteilen, die länger als diese zwölf Monate gehalten wurden, waren steuerfrei.


Für Dividenden gilt das so genannte Halbeinkünfteverfahren, welches lediglich die Hälfte der erzielten Einnahmen dem persönlichen Steuersatz unterwirft. Diese Geldanlagen werden nun ab 2009 unabhängig von ihrer Haltedauer mit dem durch die Abgeltungssteuer pauschal festgesetzten Steuersatz besteuert. Besonders für Langfristanleger bedeutet dies einen heftigen Einschnitt in die erzielbare Rendite.


Wer zum Beispiel durch langjährige Anlage seines Geldes in Aktien und Fonds aus 25.000 Euro 50.000 Euro gemacht hat, konnte den Gewinn bislang steuerfrei einstreichen. Ab 2009 werden die 25.000 Euro Gewinn mit 26,4 Prozent (inkl. Solidaritätszuschlag) besteuert, so dass unterm Strich nur noch 18.400 Euro übrig bleiben. Dadurch verringert sich die Rendite des Anlegers um den Steuersatz von 26,4 Prozent.


Für Anleger, die durch diese Formen der Geldanlage fürs Alter vorsorgen wollen, ist die Abgeltungssteuer somit ein Schlag ins Gesicht, wird doch gerade diese Gruppe der Anleger von der neuen Steuergesetzgebung am heftigsten getroffen.

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