Auslandsüberweisungen

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In der heutigen Zeit wird der Zahlungsverkehr beim Einkaufen oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen fast ausschließlich bargeldlos abgewickelt. Besonders aufgrund dessen, da viele Einkäufe im Internet getätigt werden und die Händler immer öfters aus dem Ausland kommen bzw. dort ansässig sind.

Zahlt man seinen Einkauf dann nicht per Lastschriftverfahren, bei dem der offene Betrag vom Konto des Käufers eingezogen wird oder mit Kreditkarte, so hat man die Möglichkeit, seine Schulden per Überweisung zu begleichen.

© Margot Kessler / PIXELIO


Bei Überweisungen ins Ausland ist es erforderlich zu unterscheiden, ob es sich um eine Auslandsüberweisung innerhalb oder außerhalb der EU handelt. Überweisungen, die innerhalb der Europäischen Union ausgeführt werden, müssen von der Bank aufgrund der EU-Preisverordnung zu den gleichen Konditionen wie reguläre Inlandsüberweisungen berechnet werden.

Bei Überweisungen, welche nicht dem europäischen Wirtschaftsraum angehören, kann die günstige EU-Regelung nicht angewandt werden und die Kosten für diese Transaktionen werden von den Banken individuell berechnet. Deshalb ist es empfehlenswert, ehe man die Überweisung in Auftrag gibt, sich bei der ausführenden Bank über die anfallenden Konditionen und Gebühren zu erkundigen, um nicht böse überrascht zu werden. Denn die Gebühren für Überweisungen in außereuropäische Länder sind nicht nur von den Kostenregelungen der Bank sondern auch von der Höhe der Überweisung abhängig.

Bei beiden Überweisungen, sowohl inner- als auch außerhalb der EU, ist die Währungseinheit EURO erforderlich. Bei EU-Standardüberweisung gilt ein maximaler Betrag für Überweisungen von bis zu 50.000 Euro, wobei Summen ab 12.500 Euro der Bundesbank für Außenwirtschaftliche Statistik vorgelegt bzw. gemeldet werden müssen. Wird eine Überweisung in einen Staat außerhalb der Europäischen Union in Auftrag gegeben, ist diese nicht von dieser Regelung betroffen.

Wichtig ist, dass man ehe man die Überweisung tätigt, sich die genauen Daten des Begünstigten geben lässt. So ist es zwingend erforderlich, dass bei dem Transfer das Land, die Bankleitzahl, die Kontonummer und auch eine Prüfziffer des kontoführenden Kreditinstitutes angegeben wird.

Ohne diese Daten kann die Überweisung nicht ausgeführt werden.

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