EC-Karte

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Heutzutage hat so gut wie jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, der im Besitz eines privaten Girokontos ist, eine EC-Karte, um bargeldlos zahlen zu können. Die Eurocheque-Karte, welche heute als Maestro-Karte bezeichnet wird, kann als Zahlungsmittel in Kaufhäusern, Geschäften, zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten oder auch zum Bezahlen an Tankstellen genutzt werden.

© Manwalk / PIXELIO



Viele Geschäfte haben diese Zahlungsweise akzeptiert, da es eine äußerst kostengünstige Variante ist, wenn die Kunden mit der EC-Karte einkaufen bzw. zahlen und vor allem sehr kundenfreundlich. Lediglich mit der Unterschrift des Karteninhabers wird die Zahlung in die Wege geleitet.


Die Karte wird hierzu vom Kassierer eingelesen und damit werden Kunden- und Bankdaten, sowie Kontonummer und Kreditinstitut, und der Rechnungsbetrag an das Geschäft übermittelt und die Unterschrift des Kunden bestätigt den korrekten Vorgang. In der Regel wird der offen stehende Betrag dann etwa ein bis zwei Tage später dem Konto des Karteninhabers belastet und der Kaufvorgang ist damit abgeschlossen. Innerhalb sechs Wochen hat der Kontoinhaber dann die Möglichkeit, die Lastschrift zurückzuziehen, sollte er einen Widerspruch einlegen. Dies ist ein eindeutiger Vorteil für den Kontoinhaber, allerdings ein wesentlicher Nachteil für den Händler, der im Falle einer gerechtfertigten Abbuchung sehen muss, wie er die offene Forderung auf anderem Wege eintreiben kann.


Des Weiteren birgt das Zahlen mit EC-Karte für den Händler auch das Risiko, dass lediglich geprüft wird, ob die Karte gesperrt ist und nicht, ob das Konto des Karteninhabers auch ausreichend gedeckt ist. Um also eventuellen Zahlungsausfällen aufgrund mangelnder Kontodeckung vorzubeugen, wurde das Zahlen mit EC-Karte auf die Eingabe der Geheimzahl, auch PIN genannt, erweitert.


Hier wird bei PIN-Eingabe geprüft, ob das Konto ausreichend Guthaben für die Zahlung aufweist. Für den Kontoinhaber hat diese Zahlungsweise allerdings den Nachteil, da der Zahlungsvorgang mit der persönlichen Geheimzahl verifiziert wird, dass kein Widerspruch mehr gegen die Buchung eingelegt werden kann.


Somit sollte also ein EC-Karten-Besitzer keinesfalls die Geheimzahl zusammen mit der Karte im Geldbeutel aufzubewahren, um im Falle eines Diebstahls vor unsachgemäßer Nutzung geschützt zu sein.

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