EU-Standardüberweisung

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Bargeldloses Zahlen, egal ob mit Kredit- oder EC-Karte, Lastschriftverfahren oder Überweisung, wird heute immer beliebter. Vor allem durch das Internet erfreuen sich diese Zahlungsmittel immer größerem Zulauf und auch das Einkaufen im Ausland bzw. in ausländischen Online-Shops findet immer mehr begeisterte Kunden. Besonders in so genannten Online-Auktionshäusern sind die Händler meist im Ausland ansässig und bei einem Einkauf dort, wird in der Regel entweder mit Kreditkarte oder per Überweisung gezahlt.

© Andreas Morlok / PIXELIO



Eine solche Überweisung wird auch als EU-Überweisung bzw. als Auslandsüberweisung bezeichnet. Um eine solche Überweisung ausführen zu können, ist es erforderlich, dass die Währung in EURO bleibt und einen Betrag von bis zu maximal 50.000 Euro nicht übersteigt.


Um einen reibungslosen Transfer auf das ausländische EU-Konto zu gewährleisten, benötigt man vom Händler, bei dem man eingekauft hat, die internationale Bank-Kontonummer, auch IBAN genannt und der gültige SWIFT-Code, der zur Identifizierung des Kreditinstitutes des Begünstigten erforderlich ist. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, ist es möglich, dass zusätzliche Gebühren von der Bank für diese Überweisung erhoben werden.


Für Kunden der meisten deutschen Banken ist es mittlerweile so, wenn ein gebührenfreies Girokonto existiert, bei dem die Kosten für Überweisung in den Kontoführungsgebühren enthalten sind, so sind dementsprechend auch die Überweisungen in EU/EWR-Staaten kostenfrei. Da es aber keine generelle bzw. einheitliche Regelung für die hier ansässigen Banken gibt und die Kosten von Bank zu Bank unterschiedlich sind, sollte man vor Tätigung einer EU-Überweisung Rücksprache mit der Bank halten, um die genauen Gebühren zu erfragen.


Die Dauer für den Transfer eines Betrages mit einer EU-Überweisung beträgt in der Regel 5 Werktage. Für jeden weiteren Tag, den die Summe zu spät beim Begünstigen erreicht, hat der Kunde Anspruch auf Zinsen, in der Höhe von fünf Prozent, über dem Basiszinssatz liegend. Schadensersatzansprüche erfordern kein Verschulden durch die Bank und stehen dem Kunden automatisch zu.

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