Die Bürgschaft als Mittel zur Kreditsicherung

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In den vergangenen Jahren wurden die Richtlinien zur Vergabe von Darlehen immer strenger. Die Bonität muss dabei einwandfrei sein und die Kredite müssen oftmals noch zusätzlich abgesichert werden. Als erstes Mittel zur Absicherung von Krediten ist dabei die Bürgschaft zu nennen. Sie kann bei Kleinkrediten genauso eingesetzt werden, wie bei Unternehmenskrediten. Des Weiteren besteht hier die Möglichkeit, eine Bürgschaft auch für die Mietzahlung zu verlangen, sofern der potenzielle Mieter nicht über ausreichend eigene Einkünfte verfügt oder noch sehr jung ist.

© Thorben Wengert / PIXELIO


Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der BGB Bürgschaft und der selbstschuldnerischen Bürgschaft. Werden keine gesonderten Regelungen getroffen, so greift automatisch das BGB und es kommt zur BGB Bürgschaft. Der Bürge verbürgt sich für die Begleichung der Verbindlichkeiten eines Schuldners. Sollte dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, so kann der Gläubiger, also beispielsweise die Bank oder der Vermieter, an den Bürgen heran treten und die Begleichung der Forderungen von ihm verlangen.


Liegt eine BGB Bürgschaft vor, hat der Bürge das Recht zur Einrede auf Vorausklage. Das heißt, der Gläubiger muss erst sämtliche Wege gehen, um die Gelder vom Schuldner einzutreiben. Erst wenn alle Mittel fehlgeschlagen sind, kann er die Zahlung der Forderungen vom Bürgen verlangen. Die selbstschuldnerische Bürgschaft hingegen besagt, dass der Bürge auf das Recht zur Einrede auf Vorausklage verzichtet. Der Gläubiger kann also bei einem vorliegenden Zahlungsverzug des Schuldners sofort an den Bürgen heran treten und von ihm die Begleichung der Schulden fordern. Der Bürge muss nun also zahlen, erhält dafür jedoch auch die Forderung gegen den Schuldner und kann diese entsprechend bei ihm eintreiben. Allerdings hat er damit nur selten Erfolg.


Ein Bürge wird häufig verlangt, wenn das eigene Einkommen zu niedrig erscheint, um die entstehenden Kosten tragen zu können. Dabei muss der Bürge jedoch ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Er wird mindestens genauso streng auf seine Bonität hin überprüft, wie der eigentliche Schuldner.

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