Führerschein mit Ratenzahlung finanzieren

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Kaum ist der 18. Geburtstag in Reichweite geht für viele Jugendliche die Suche nach einer geeigneten Fahrschule los. Denn ohne Führerschein hat man schließlich im heutigen Leben keinerlei Chance mehr. Sei es auf der Suche nach einer Arbeitsstelle oder auch einfach für die täglichen Wege, die man zu erledigen hat. Denn gerade in dörflichen Gegenden findet man kaum eine Möglichkeit, mit Bus und Bahn an sein Ziel zu kommen.

© Thorben Wengert / PIXELIO



Doch oftmals sind die Eltern dann nicht gut genug, um den Führerschein zu zahlen oder auch die Kinder haben kein Geld dafür. In diesen Fällen ist guter Rat teuer, denn der Führerschein muss in jedem Falle her, allein schon aufgrund der steigenden Unabhängigkeit, die man damit erlangt.


Mittlerweile haben einige Fahrschulen das Problem bereits erkannt. Sie bieten ihren Schülern an, den Führerschein mittels Ratenzahlung zu finanzieren. Dies muss man jedoch direkt bei Abschluss des Vertrages mit der Fahrschule sagen, damit diese die erforderlichen Schritte in die Wege leiten kann.


Häufig arbeiten die Fahrschulen dabei mit einer Bank zusammen. Diese wiederum übergibt der Fahrschule diverse Vordrucke, die diese mit den Schülern bzw. deren Eltern ausfüllen muss. Dabei wird der Beruf und das Einkommen der Eltern sowie des Fahrschülers abgefragt. Nur wenn diese Angaben passen und man damit den jeweiligen Kredit auch entsprechend finanzieren kann, kann man davon ausgehen, dass man diesen auch genehmigt bekommt.


Wenn die gewünschte Fahrschule eine solche Ratenzahlung nicht anbietet, besteht aber auch die Möglichkeit, sich an eine Bank zu wenden. In der Regel sollte hier ein Kleinkredit genügen, um den Führerschein zu finanzieren. Dabei werden oft recht kurze Laufzeiten vereinbart werden können, sofern die monatlichen Raten entsprechend hoch gewählt werden. Wichtig ist aber auch hier eine ausreichende Bonität, um den Kredit gewährt zu bekommen.


Sollte der Minderjährige den Kredit abschließen wollen, so ist dies zwar möglich, jedoch müssen die Eltern in der Regel als Bürgen auftreten und den Vertrag mit unterschreiben.

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