Restschuldversicherung
Mit der Aufnahme eines Kredits bzw. eines Darlehens bei der Bank oder bei einem Kreditinstitut, verpflichtet sich der Kunde bzw. der Kreditnehmer, die Kreditsumme in einem vorgegebenen Zeitraum in zuvor festgelegten monatlichen Raten an die Bank zurückzuzahlen. Allerdings können immer unvorhergesehene Ereignisse geschehen, die für eine vorübergehende oder komplette Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers sorgen können. Dies kann zum Beispiel eine schwere Krankheit oder ein Unfall sein oder aber auch der Verlust der Arbeitsstelle. Auch eine Trennung vom Lebenspartner bzw. eine Scheidung kann durch den plötzlichen Wegfalls eines Einkommens dafür Schuld sein, wenn ein Kreditnehmer nicht mehr seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann.
Für diese Fälle haben die meisten Banken vorgesorgt und legen den potentiellen Kreditnehmern vor Vertragsabschluss die Bedingung auf, eine so genannte Restschuldversicherung abzuschließen. Diese Versicherung beruht auf dem Prinzip einer so genannten Risikolebensversicherung und springt bei einer Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsnehmers ein und löst den noch offen stehenden Kreditbetrag ab.
Mit dieser Versicherung ist somit der Kreditnehmer aus der Schuld und die Bank auf der sicheren Seite, da sie mit der Vorgabe der Restschuldversicherung das Ausfallrisiko auf ein Minimum reduzieren kann. Generell wird der Beitrag für die Restschuldversicherung mit dem Kredit mit finanziert bzw. fließt mit in die Berechnung der Kreditsumme mit ein. Dies bedeutet, dass keine zusätzlichen Kosten für die Versicherung anfallen, da die Gebühren in den monatlichen Tilgungsraten bereits enthalten sind.
Da die Versicherungssumme und damit einhergehend auch die Beiträge für die Versicherung mit den monatlichen Tilgungsraten abnimmt, ist der Abschluss dieser Restschuldversicherung für den Kreditnehmer günstiger, als eine Risikolebensversicherung für diesen Fall abzuschließen. Diese würde dem Versicherungsnehmer nämlich eine feste Versicherungssumme vorgeben, deren Beiträge durch die Rückzahlung nicht gemindert werden.
Somit ist die Restschuldversicherung für jeden potentiellen Kreditnehmer durchaus eine sichere Art und Weise, um sich für den Ernstfall abzusichern und bei einer Zahlungsunfähigkeit dennoch die Rückzahlung des Kredits gewährleisten zu können.


