Arten von Lebensversicherungen

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Die Lebensversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Fast jeder Mensch kann in seinen Versicherungsunterlagen nachsehen und wird dabei schnell feststellen, dass er eine oder mehrere Lebensversicherungen abgeschlossen hat, die im Laufe der Zeit jedoch in Vergessenheit geraten sind. Wichtig ist es deshalb, seinen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und sich schon frühzeitig mit dem Thema Lebensversicherung und die Möglichkeiten für eine solche auseinander zu setzen.

© Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO



Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Kapitallebensversicherung und der Risikolebensversicherung. Letztere dient zum Beispiel häufig als Absicherung für in Anspruch genommene Darlehen. Für einen vergleichsweise günstigen Beitrag kann man eine hohe Todesfallleistung vereinbaren. Diese Leistungen werden dabei allerdings nicht angespart, sondern nur im Todesfall ausgezahlt. Damit stellt die Risikolebensversicherung, wie der Name schon sagt, ausschließlich eine Risikoversicherung dar. Das heißt, nach Ablauf der Versicherungslaufzeit kann man nicht mit einer Auszahlung rechnen. Es gibt allerdings einige wenige Unternehmen, die durchaus geringe Beträge zum Ablauf einer solchen Versicherung auszahlen, die sich in der Regel aus diversen Überschussanteilen im Laufe der Jahre gebildet haben. Als Versicherungsnehmer erhält man jedoch keine Garantie auf die Höhe der Auszahlung oder dass diese überhaupt zustande kommt.


Des Weiteren findet man die Kapitallebensversicherung, die häufig für die Altersvorsorge eingesetzt wird. Dabei läuft die Versicherung in der Regel bis zum 60. oder 65. Lebensjahr, erst danach erfolgt die Auszahlung des angesparten Kapitals. Da hier das Kapital angespart wird, muss man jedoch auch mit deutlich höheren laufenden Beiträgen rechnen, die fällig werden.


Grundsätzlich steigen die Beiträge bei der Lebensversicherung mit dem Alter des Versicherten. Je älter er beim Eintritt in die Versicherung ist, desto höher fallen auch die Beiträge aus. Weiterhin ist der allgemeine Gesundheitszustand entscheidend für die Beitragshöhe. Hier gilt, dass sämtliche Gesundheitsfragen penibel genau beantwortet werden müssen. Unvollständige Angaben oder solche, die nicht der Wahrheit entsprechen, können im Todesfall zu einer Verweigerung der Leistung führen.

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