Einigungsgebühr
In der heutigen Zeit kann man so gut wie alles auf „Pump“ kaufen, bzw. seinen Einkauf per Leasing oder mit Ratenzahlungen finanzieren. Besonders junge Menschen werden von den verlockenden Angeboten von Handybetreibern, Warenhäusern oder anderen Dienstleistern geradezu magisch angezogen.
Dies führt mitunter dann dazu, dass mehrere Artikel oder Waren mit Ratenzahlungen finanziert werden und der Verbraucher im Endeffekt irgendwann den Überblick über seine Verpflichtungen verliert und diesen mit der Zeit nicht mehr nachkommen kann.
Schnell ist man dann in die Enge getrieben bzw. in einer finanziellen Notlage und muss sich überlegen, wie man seinen finanziellen Verpflichtungen auf schnellstem Wege wieder Folge leisten kann, um zu umgehen, dass nach vielen Mahnungen nicht noch ein Bescheid vom Gericht zugestellt wird.
Deshalb ist es so wichtig, dass man als Schuldner direkt auf Mahnungen des Gläubigers reagiert und versucht, sich auf einem gütlichen Wege zu einigen. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, seine offene Forderung in noch kleineren Raten abzuzahlen, bi s die Summe komplett getilgt ist.
Legt man dem Gläubiger seine persönliche und finanzielle bzw. wirtschaftliche Situation in einem persönlichen Gespräch nahe, hat dieser meist Verständnis dafür und einer Einigung steht oft nichts im Weg. Kommt allerdings ein Anwalt zur Forderungseintreibung ins Spiel bzw. wirkt an der Vereinbarung der Rückzahlung mit Raten mit, so entsteht für dessen Arbeit eine so genannte Einigungsgebühr.
Wichtig ist, dass diese Gebühr nur dann berechnet bzw. fällig wird, wenn der Rechtsanwalt tatsächlich an der Einigung beteiligt war. Bei einer Eintreibung der Forderung mit Hilfe eines Inkassobüros wird die Einigungsgebühr nicht fällig, da bei dieser Vorgehensweise kein Anwalt eingeschaltet wird.
Wird einem als Schuldner eine Einigungsgebühr berechnet, obwohl man die Zahlungsvereinbarung direkt mit dem Gläubiger getätigt hat, besteht die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Die Gebühr darf in diesem Fall, ohne Mitwirken eines Anwalts, in keinem Fall berechnet werden und muss somit auch nicht entrichtet werden.
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