Mahngebühren

Finanzen

  • Home
  • Biggis Finanztipps
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum


  • Tipps rund ums Geld

    • Allgemein
    • Autofinanzierung
    • Autoversicherungen
    • Baufinanzierung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Finanzdienstleister
    • Fonds
    • Gebühren & Steuern
    • Geld verdienen
    • Haftpflichtversicherung
    • Hausratversicherung
    • konto
    • Krankenversicherung
    • Kredite
    • Kreditkarte
    • Lebensversicherung
    • schulden-was-nun
    • Sparen
    • Unternehmenskredite
    • Versicherungen
  • Interessantes

« Die RÜRUP-Rente
Wie Online bezahlen? »

Mahngebühren

TOP del.icio.us digg

Immer häufiger kommt es heutzutage vor, dass die Menschen ihre Rechnungen nicht mehr innerhalb der Fristen bezahlen können oder auch wollen. Dann leiten die Unternehmen entsprechend das allgemeine Mahnverfahren ein. An erster Stelle steht dabei in der Regel noch eine freundliche Zahlungserinnerung. Diese setzt den Tatbestand voraus, dass man die Rechnung einfach übersehen hat und man solle diese doch bitte überweisen. Die Zahlungserinnerung ist dabei meist auch noch nicht mit Kosten belastet.

© Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO



Anders sieht es dagegen im nächsten Schritt aus. Hier kommt die zweite Mahnung ins Haus geflattert, die wiederum bereits mit entsprechenden Mahngebühren und Verzugszinsen belastet ist. In den weiteren Schritten folgen dann die dritte Mahnung oder ein Schreiben von einem Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt, danach kommt der Mahnbescheid. Mit jedem weiteren Schreiben erhöhen sich auch die Mahngebühren, Verzugszinsen, sowie die Gebühren für Inkassounternehmen, Rechtsanwalt oder Gericht.
Viele Menschen nutzen deshalb meist die Möglichkeit und zahlen bereits nach der zweiten Mahnung.


Der Aufschub von Zahlungen scheint dabei heute schon ein wahrer Volkssport zu sein, wie geschädigte Unternehmen klagen. Doch mit Überweisung nach der zweiten Mahnung wird dann auch nur der tatsächliche Rechnungsbetrag beglichen. Die Mahngebühren und die Verzugszinsen hingegen bleiben in aller Regel außen vor. Die Unternehmen hingegen sind froh, zumindest den ursprünglichen Forderungsbetrag erhalten zu haben und belassen es in den meisten Fällen auch dabei.


Doch rein rechtlich gesehen, sind auch die Mahngebühren und Verzugszinsen an das Unternehmen zu zahlen. Der Schuldner ist hier aus juristischer Sicht eindeutig zum Ersatz der zusätzlichen Aufwendungen und des Schadens des Gläubigers verpflichtet. Rein theoretisch könnten die Unternehmen Mahngebühren und Verzugszinsen auch einklagen.


Doch da die Beträge meist gering sind, wollen sich Unternehmen diesen aufwändigen Weg ersparen. Insbesondere, wenn die Mahngebühren außergewöhnlich hoch angesetzt wurden und in keinem angemessenen Verhältnis mehr zur Grundforderung stehen, haben sie auch vor Gericht kaum eine Chance, diese tatsächlich zu erhalten und müssen zusätzlich die Kosten für den Anwalt tragen.

You can leave a response, or trackback from your own site.

One Comment

  1. F. Alexander Rech sagt:
    17. Februar 2010 um 20:20

    Guten Tag,
    es ist mit Sicherheit richtig, dass bei Vorlage einer Leistung, eine Bringschuld besteht. Was sich neuerdings zeigt ist, das Banken und Versicherungen sofort mit der nächsten Anforderung einer Jahresprämie, Mahngeb. berechnen. Die Berater weisen bei Anruf, dann belehrend auf Ihre Vertragsanhänge. Diese werden ständig geändert und neu, meist unverständlich für den Laien berigeheftet. Wenn man schlechte Augen hat wie ich und mit 60 Jahren durch Arbeitsunfall, geschieden, alleinstehend ist, wird dies trotz Versuch dies persönlich am Kundentelefon zu klären, schulmeisterlich behandelt. Man fühlt sich nicht mehr als Kunde sondern einer Gesetzeshandlung, ständig Neu entwickelt, bereits als Schuldig zu bekennend verurteilt, mfg -rech

    Antworten

Leave a Reply

Hier klicken, um die Antwort abzubrechen.

  • Internes

    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Biggis Finanztipps

Finanzen | Techozoic by Jeremy Clark. | Top
21 mySQL queries executed in 0,161 seconds.