Ratenzahlung bei Strafbefehl

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Ein Strafbefehl wird in der heutigen Zeit schnell erteilt, auch wenn es sich um vermeintlich harmlose Vergehen handeln mag.
So kann es passieren, dass man für eine Ordnungswidrigkeit wie Falschparken oder ähnliches, einen Strafbefehl bekommt.
Dies geschieht allerdings nur dann, wenn einer Bußgeldstrafe nicht Folge geleistet wurde bzw. auf Mahnungen, Mahnbescheide und weitere amtliche Bescheide nicht reagiert wurde. In der Regel wird dann ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe ausgesprochen, in dem eine bestimmte Anzahl von Tagessätzen zu entrichten ist.

© Thorben Wengert / PIXELIO



Erhebt man gegen einen zugestellten Strafbefehl dann keinen Einspruch, so steht dieser gleich mit einem rechtmäßigen Urteil.
Sollte es dem vermeintlichen Täter bzw. Schuldner unzumutbar sein, dieser Zahlung nachzukommen, kann ein Antrag auf Teil- bzw. Ratenzahlung gestellt werden.


Dieser Antrag ist an den zuständigen Rechtspfleger zu stellen und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind genau und detailliert darzulegen, um darüber entscheiden zu können, ob tatsächlich eine Unzumutbarkeit vorliegt.


Hierbei kann das Gericht auch anordnen, sollte der Schuldner eine vereinbarte Ratenzahlung nicht einhalten bzw. eine Rate zu spät zahlen, dass die Vergünstigung sofort nichtig wird. Generell ist es so, dass einer Ratenzahlung seitens des Gerichts zugestimmt wird, wenn ein Schuldner seine Forderung nicht aus dem laufenden Einkommen oder aus Rücklagen begleichen kann.
Mitunter kann das Gericht aber auch fordern, dass der Verurteilte einen Kredit aufnimmt, um den Strafbefehl bzw. die fällige Summe zu tilgen.


Bleibt allerdings die Frage offen, ob sich dann der Schuldner nicht noch mehr den Hals zuzieht bzw. diesen Kredit dann auch tatsächlich zurückzahlen kann und sich somit nicht noch weitere rechtliche Konsequenzen einhandelt.


Generell sollte man sich mit seinem Rechtspfleger bzw. seinem Anwalt darüber beraten, welcher Weg einzuschlagen ist, um dem Strafbefehl bzw. der Anweisung darin nachzukommen. Kann man der Forderung in keinem Falle Folge leisten, weder durch die Aufnahme eines Kredits noch durch Tilgung per Ratenzahlung, wird eine Ersatzfreiheitsstrafe die Konsequenz sein.

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2 Comments

  1. Hans Georg Kroll sagt:

    meine Ehefrau ist Thailänderin und spricht so gut wie kein Deutsch. Am 10.08.2009 ist folgendes passiert!
    Meine Frau musste sehr früh zur Arbeit und hatte den Bus
    verpasst, der einzige womit sie pünktlich zur Arbeit gekommen wäre.
    Kurzer Hand, schnappte sie sich mein Moped, im Glauben nichts falsches zu tun. Sie war der Ansicht, daß sie mit eine Thai-Fahrerlaubnis in Deutschland, das Fahrzeug fahren dürfte. Prompt wurde sie dabei erwischt!
    Heute hat sie den Strafbefehl erhalten und soll 450 € überweisen.
    Wie bitte ich dem Gericht, das sie bezahlen möchte, aber den Betrag nur in Raten begleichen kann.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Hans Georg Kroll

  2. Birgit sagt:

    Hallo,

    also Erstes würde ich einfach bei Gericht anrufen und den Fall schildern.

    Wahrscheinlich geht das per Raten auch in Ordnung – kann nur passieren, dass die netten Menschen vom Gericht wissen möchten, ob Sie wirklich nicht auf einmal bezahlen können.

    Sprich: sie könnten evtl. eine Aufstellung von Ihrem Guthaben haben wollen – oder/und eine Aufstellung, wieviel Einkommen bzw. Ausgaben im Monat bei Ihnen zu verzeichnen sind.

    Liebe Grüße

    B. Lorz

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