Die Arbeitslosenversicherung und ihre Aufgaben
Als eines der wichtigen sozialen Sicherungssysteme ist die Arbeitslosenversicherung zu nennen. Diese soll dafür sorgen, dass Beschäftigte nach einem Verlust des Arbeitsplatzes nicht in den finanziellen Ruin getrieben werden. Dafür steht das Arbeitslosengeld I, welches von der Arbeitslosenversicherung gezahlt wird. Dieses erhält man, wenn man mindestens ein Jahr versicherungspflichtig beschäftigt war.
Ab einer Einzahlungsphase von mindestens drei Jahren hat man Anspruch auf maximal 12 Monate Arbeitslosengeld I. Wird dieser Anspruch nicht aufgebraucht, weil man schon vorher eine neue Beschäftigung aufnimmt, bleibt der Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen. Mittlerweile sind die Arbeitnehmer allesamt pflichtversichert in der Arbeitslosenversicherung. Seit einiger Zeit können sich auch Selbstständige bei der Arbeitslosenversicherung freiwillig weiter versichern. Der Beitrag ändert sich meist jährlich und unterscheidet sich zwischen den neuen und alten Bundesländern. Die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist aber nur auf Antrag möglich, der deshalb frühzeitig gestellt werden muss.
Neben der Zahlung von Arbeitslosengeld erhalten die Versicherten aus der Arbeitslosenversicherung aber noch zahlreiche weitere Leistungen. So ist die Bundesagentur für Arbeit, die für die Vermittlung der Gelder zuständig ist, auch behilflich bei der Jobsuche. Des Weiteren werden finanzielle Hilfen geboten, wenn man aufgrund einer neuen beruflichen Aufgabe umziehen muss oder die doppelte Haushaltsführung nötig wird. Eine Mobilitätsbeihilfe ermöglicht die Zahlung von Benzinkosten für die Fahrten zwischen Arbeit und Wohnung während der ersten Monate einer neuen Beschäftigung. Zinslose Darlehen werden ebenfalls vergeben, um den Zeitraum zwischen der ersten Lohnzahlung und der letzten Zahlung von Arbeitslosengeld zu überbrücken.
Für Arbeitgeber ist die Bundesagentur ebenfalls ein wichtiger Ansprechpartner. Wer einen Langzeitarbeitslosen einstellt, kann mit finanziellen Hilfen für die Ermöglichung der Rückkehr in den Beruf rechnen. Des Weiteren übernimmt die Bundesagentur die Kosten für Fort- und Weiterbildungen, aufgrund derer man bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhält. Ebenfalls erstattet sie einen Teil der Bewerbungskosten und die Kosten für die Fahrten zu Vorstellungsgesprächen. Aufgrund des vergleichsweise geringen Beitrages und der mannigfaltigen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit kann man hier von einer sehr sinnvollen Versicherung sprechen.
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