Die Pflegeversicherung

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Zwar denkt man in jungen Jahren nicht wirklich daran, dass man einmal pflegebedürftig werden könnte, doch der Alterungsprozess in Deutschland schreitet stetig weiter voran. Aus diesem Grunde ist es auch kein Wunder, dass der Staat den explodierenden Kosten einen Riegel vorgeschoben hat, indem man 1995 die Pflegeversicherung als weitere Säule der sozialen Sicherungssysteme eingeführt hat. Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung, privat Versicherte in der privaten Pflegeversicherung versichert. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung, derer man sich nicht entziehen kann.

© Rainer Sturm / PIXELIO



Die Beiträge berechnen sich in der gesetzlichen Pflegeversicherung, kurz PV, nach dem Einkommen des Einzelnen. Hier setzt man vor allen Dingen auf das Solidar-Prinzip. In der privaten PV hingegen berechnen sich die Beiträge zu dieser nach dem Eintrittsalter. Aus den Beiträgen werden hierbei schon Rückstellungen für das Alter gebildet, sodass auch eine drohende Überalterung der Bevölkerung an der privaten PV vorbeigeht.


Die Leistungen sind bei beiden Varianten recht ähnlich. Eine Zahlung von Geldern erfolgt erst ab einer Pflegestufe, die durch die Kassen festgelegt wird. Man unterscheidet dabei zwischen den Pflegestufen I, II und III. Die Pflegestufe III steht dabei für die höchste Pflegebedürftigkeit. Die gesetzliche PV beispielsweise leistet bei allen Pflegestufen sowohl dann, wenn die Pflegebedürftigen häuslich gepflegt werden, als auch wenn sie stationär untergebracht werden.


Man unterscheidet hierbei zwischen der Pflege durch ehrenamtliche Pflegepersonen und durch anerkannte Pflegedienste. In der Pflegestufe III erhält man selbst bei vollstationärer Pflege monatlich maximal 1.432 Euro. Wer sich einmal kundig macht, was die Pflege im Heim kostet, weiß, dass hier monatlich mit etwa 3.000 Euro zu rechnen ist. Der Betrag ist also über die Rente der Pflegebedürftigen und den Zuschuss aus der Pflegeversicherung kaum zu decken.


Deshalb empfiehlt sich eine weitere Pflegezusatzversicherung, die zumindest die aufzubringenden Kosten etwas abfedern kann. Sinnvoll ist dies vor allen Dingen deshalb, weil die Kinder beispielsweise sonst für die Pflegekosten der Eltern mit aufkommen müssten.

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