Kinderzulage bei Riester
Kinderzulage bei Riester – Förderung vom Staat
Altersvorsorge ist in heutigen Zeiten besonders wichtig geworden. Verschiedene Faktoren sind nämlich dafür verantwortlich, dass die Rentenzahlungen immer weiter sinken. Im Gegensatz dazu werden die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung jedoch immer wieder angehoben. Der Generationsvertrag gerät ins Wanken. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist es unerlässlich, privat fürs Alter vorzusorgen.
Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit Zertifizierung. Das bedeutet, dass man Zulagen vom Staat erhält, wenn man sich für einen entsprechenden Altervorsorgevertrag entscheidet. Dazu gehört in erster Linie die Riester Rente. Bei der Riester Rente kann man mit einer Grundzulage rechnen. Bedingung dafür ist jedoch, dass man seinen jährlichen Eigenanteil in die Altersvorsorge einzahlt. Zusätzlich zur Grundzulage besteht ein Anspruch auf die Riester Kinderzulage, jedenfalls dann, wenn man Kinder mit Anspruch auf Kindergeld hat.
Bei Ehepaaren mit Kindern werden die Grundzulagen pro einzahlenden Partner gewährt. Das bedeutet, dass beide Ehepartner Anspruch auf die Grundzulage haben. Die Riester Kinderzulage wird jedoch nicht an beide Partner ausgezahlt. Denn pro Kind besteht nur ein einmaliger Anspruch auf die Zulage.
In den Jahren 2002 und 2003 wurden noch 45,00 Euro pro Kind als Riester Kinderzulage ausgezahlt. In den darauffolgenden Jahren stieg die Zulage weiter an. Ab 2008 bekommt man pro Kind eine Zulage in Höhe von 185,00 Euro. Kinder, die erst im Jahre 2008 geboren wurden, haben einen Anspruch auf 300,00 Euro Kinderzulage.
Die Zulagen werden von der Zentralen Zulagenstelle (BfA) ausgezahlt. Eine direkte Auszahlung an den Einzahler erfolgt jedoch nicht. Die Grund- und die Kinderzulage wird dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben und auf die spätere Rentenzahlung angerechnet.


