Reisekrankenversicherung
Eine Urlaubsreise ins Ausland ist für alle Beteiligten etwas ganz Besonderes. Endlich einmal unter Palmen am Strand liegen oder das Großstadtleben ferner Weltmetropolen erkunden. Doch auch auf Auslandsreisen ist man vor Krankheiten und Unfällen nicht gefeit. Aus diesem Grund sollte auf eine Reisekrankenversicherung nicht verzichtet werden.
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung erhält man einen Auslandskrankenschein. Doch Ärzte im Ausland sind nicht dazu verpflichtet, diesen Auslandskrankenschein auch anzunehmen. Zusätzlich ist der Auslandskrankenschein ausschließlich in den EU-Ländern gültig. Das bedeutet, dass man als gesetzlich Krankenversicherter außerhalb der EU als Privatpatient sämtliche Kosten der Behandlung selbst zahlen muss. Aus diesen Gründen sollte man sich grundsätzlich für eine Reisekrankenversicherung vor Antritt der Urlaubsreise entscheiden. Auch privat Versicherte sollten auf den Schutz der Reisekrankenversicherung nicht verzichten. Die Kosten, die für die Behandlung selbst entstehen, sind zwar durch die private Krankenversicherung abgedeckt. Doch der Krankentransport zurück nach Hause muss der privat Versicherte dann aus eigener Tasche bezahlen.
Bei der Reisekrankenversicherung werden verschiedene Arten unterschieden. Zum einen gibt es die Versicherung für einzelne Personen und Reisen. Des Weiteren kann mit einer entsprechenden Police eine ganze Familie versichert werden. Zusätzlich wird unterschieden, ob die Reisekrankenversicherung für ein Jahr oder pro Tag abgeschlossen wird. Die Beiträge für diese Vielzahl der Möglichkeiten halten sich jedoch in jedem Fall in Grenzen und sind für jeden tragbar. Für Geschäftsreisende gilt, dass vor Abschluss der Reisekrankenversicherung überprüft werden muss, ob auch Geschäftsreisen ins Ausland mitversichert sind.
Durch die Reisekrankenversicherung werden Kosten der Heilbehandlung im Ausland übernommen. Auch Medikamente und Zahnbehandlungen gehören zu den Leistungen der Reisekrankenversicherung. Bei den Zahnbehandlungen muss es sich jedoch um schmerzstillende Maßnahmen handeln. Auch der Rücktransport ins Heimatland wird von der Versicherung getragen. Bei Tod einer versicherten Person übernimmt die Versicherung ebenfalls die Kosten des Rücktransportes.
Beim Abschluss einer Reisekrankversicherung ist darauf zu achten, dass alle an der Urlaubsreise teilnehmenden Personen im Versicherungsvertrag aufgeführt werden und somit mitversichert sind. Ansonsten müssen zusätzliche Reisekrankenversicherungen für jede teilnehmende Person abgeschlossen werden.


